Narrenverein Seeschrättala Oggelshausen e.V.
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Jugendschutz

Kinder und Jugendliche dürfen an Veranstaltungen und Umzügen, die der Narrenverein Seeschrättala Oggelshausen e.V. offiziell besucht, nur teilnehmen, wenn diese durch den Erziehungsberechtigten dabei begleitet werden.


Minderjährige, deren Erziehungsberechtigter an der Veranstaltung oder einem Umzug nicht teilnehmen kann, müssen mit der Zustimmung des Erziehungsberechtigten von einer schriftlich benannten Aufsichtsperson, die die vollumfängliche Verantwortung für den Minderjährigen übernimmt, begleitet werden, bis der Erziehungsberechtigte die Verantwortung wieder wahrnehmen kann. Die Aufsichtsperson muss hierbei das 25. Lebensjahr erreicht haben. 


Als Minderjährig gilt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Die Veranstaltung bzw. der Umzug beginnt und endet jeweils mit der Abfahrt bzw. Ankunft in Oggelshausen.


Der NVO trägt als solcher keinerlei Verantwortung für Minderjährige während der offiziell besuchten Veranstaltung bzw. des Umzuges.

Aufsichtsperson für Minderjährige
Benennung_Aufsichtsperson.pdf
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